Kindervereinigung e.V. Berlin
KVB-Ferienreisen
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Reisebedingungen für Kinder- und Jugendfahrten (AGB)

Reisebedingungen für Kinder- und Jugendfahrten (AGB)

Sie haben sich entschlossen, eine Reise zu buchen. Es ist selbstverständlich, dass wir unsere Reisen sorgfältig vorbereiten, denn wir möchten zufriedene Kunden, die uns weiterempfehlen. Die folgenden Bedingungen, die Sie mit Ihrer Anmeldung als Bestandteil des Reisevertrages anerkennen, sorgen in beiderseitigem Interesse für klare Verhältnisse.

1. Anmeldung & Vertragsabschluß
Mit der Anmeldung bietet der Sorgeberechtigte dem Veranstalter den Abschluss eines Teilnahmevertrages für sein Kind verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung durch einen Sorgeberechtigten oder durch Erteilung einer Vollmacht bzw. durch Selbstanmeldung bei Volljährigkeit. Er wird verbindlich, wenn der Veranstalter die Buchung und den Preis schriftlich bestätigt. Die kompletten Reiseunterlagen erhält der Anmelder ca. 14 Tage vor Ferienbeginn.

2. Zahlungsbedingungen
Innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises, mind. 75,00 Euro, pro Reiseteilnehmer fällig. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn auf das in der Reisebestätigung genannte Konto fällig, stets unter Angabe der Reisenummer. Erfolgt die Anmeldung weniger als vier Wochen vor Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag sofort zu überweisen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins kann eine anderweitige Vergabe des Platzes durch den Veranstalter erfolgen. Zahlungserinnerungen werden mit zusätzlich 5,00 Euro Gebühren belastet.

3. Leistung
Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Ausschreibung, diese AGB, die allgemeinen Informationen zu den Reisen und die schriftliche Reisebestätigung. Für jede Reise besteht eine Insolvenzversicherung.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Teilnahmevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen den Gesamtzuschnitt der Ferienreise nicht beeinträchtigen. Leistungsänderungen oder -abweichungen werden vom Veranstalter unverzüglich bekanntgegeben. Gegebenenfalls wird dem Anmelder eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten. Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Angaben für bestimmte Leistungen in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person auf den Fahrtpreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Fahrttermin mehr als vier Monate liegen. Im Fall der nachträglichen Änderung des Fahrtpreises oder einer Änderung einer wesentlichen Fahrtleistung hat der Veranstalter den Anmelder unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Fahrtantritt davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Fahrtleistung ist der Anmelder berechtigt, ohne Gebühren vom Fahrtvertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Fahrt zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Fahrt ohne Mehrpreis für den Anmelder aus seinem Angebot anzubieten. Der Anmelder hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. die Änderung der Fahrtleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Anmelder
Ein Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Um eine telefonische Vorabinformation wird gebeten. In jedem Fall werden unabhängig von der Reiserücktrittsgebühr 30,00 Euro zur Deckung der Unkosten einbehalten. Tritt der Anmelder zurück oder wird die Fahrt nicht angetreten, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Veranstalter kann Ersatz für getroffene Fahrtvorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendung der Fahrtleistungen zu berücksichtigen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Fahrtbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis pauschalieren.

Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person:

  • bis 42 Tage vor Reisebeginn
    30,- Euro Bearbeitungsgebühr (Datum des Poststempels)
  • vom 41. Tag - 22. Tag vor Reisebeginn
    40 % des Reisepreises (Datum des Poststempels)
  • vom 21. Tag - 15. Tag vor Reisebeginn
    50 % des Reisepreises (Datum des Poststempels)
  • vom 14. Tag - 08. Tag vor Reisebeginn
    75 % des Reisepreises (Datum des Poststempels)
  • vom 07. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise
    90 % des Reisepreises (Datum des Poststempels)

Es bleibt dem Anmelder unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Bei vorzeitigem Beenden der Reise kann keine Teilrückerstattung erfolgen. Die Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt keineswegs die Rücktrittserklärung. Der Abschluss eines Reiserücktrittschutzes für den Krankheitsfall wird empfohlen. Bei bestehendem Reiserücktrittschutz wird lt. Leistungsumfang verfahren.

6. Umbuchung und Verlust von Reiseunterlagen
Auf Wunsch des Anmelders nimmt der Veranstalter bis 3 Wochen vor Reiseantritt eine Abänderung (Umbuchung) der Reiseanmeldung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,des Ortes, des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der Beförderungsart vor. Dafür werden 10,00 Euro pro Person erhoben. Für das erneute Erstellen der Reiseunterlagen (z. B. bei Verlust) fallen 5,00 Euro Gebühren an.

7. Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann der Anmelder verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt, dass ein Ersatzteilnehmer die gebuchte Ferienreise antritt (ausgenommen sind Flugreisen). Hiefür werden 10,00 Euro Änderungsgebühr erhoben. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den Reiseerfordernissen nicht genügt. Übernimmt ein Dritter den Vertrag, so haften er und der ursprüngliche Vertragsunterzeichner als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die Änderungsgebühr. Dies gilt auch für den Fall des Rücktritts von der Reise.

8. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Werden Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommen, so wird sich der Veranstalter um eine Erstattung bei den Leistungsträgern bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, handelt es sich um unerhebliche Leistungen oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Falls der Reiseteilnehmer gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder auf sie verzichtet, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung gegen den Veranstalter. Insoweit bleibt auch jegliche Haftung durch den Veranstalter ausgeschlossen.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Fahrt vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Fahrt den Vertrag kündigen. Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Teilnehmer der Fahrt ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters den Reiseverlauf nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße verhält, dass ein sofortiger Abbruch des Ferienaufenthaltes gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis der Fahrt; er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Bei Abbruch des Ferienaufenthaltes auf eigenen Wunsch erfolgt keine Reisekostenrückerstattung durch den Veranstalter. Bis vier Wochen vor Fahrtantritt: Wenn die Durchführung der Fahrt nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Fahrt zu gering ist, dass die für die Fahrt entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Fahrt, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn er dem Anmelder ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Fahrt aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Anmelder den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (Naturkatastrophen, innere Unruhen, behördliche Anordnungen o. ä.) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Anmelder den Vertrag aufheben. Die notwendigen Maßnahmen der Rückreise werden veranlasst. Die Mehrkosten der Rückreise sind je zur Hälfte vom Veranstalter und den Sorgeberechtigten zu tragen. Wird der Vertrag gekündigt, so wird der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

11. Gewährleistung / Haftung
Der Veranstalter gewährleistet eine sorgfältige und fristgerechte Vorbereitung der Fahrt auf der Grundlage von Erfahrungswerten und entsprechend der vertraglich festgelegten Leistungen.
Er haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht:

  • für die gewissenhafte Vorbereitung der Reise
  • für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
  • für die Richtigkeit der Beschreibung der in den Angeboten angegebenen Leistungen innerhalb der Fahrt, sofern nicht eine Änderung der Prospektangaben erklärt wurde
  • für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht, wenn der Mangel der Reise auf einem Umstand beruht, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

12. Versicherungen
Zur Sicherstellung, dass dem Anmelder bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden, hat der Veranstalter dieses Insolvenzrisiko bei R&V Versicherungen abgesichert. Der Sicherungsschein, der dem Anmelder bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt. Ein Reiserücktrittschutz ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Den Abschluss einer Vereinbarung über Reiserücktritt für den Krankheitsfall bietet der Veranstalter zusätzlich an. Versicherungsschutz für Reisegepäck und gegen Diebstahl besteht nicht.

13. Gerichtsstand
Gerichtstand ist der Sitz des Veranstalters. KINDERVEREINIGUNG Berlin e.V. Einbecker Str. 23, 10317 Berlin, www.kv-b.de / post@kv-b.de