Kindervereinigung e.V. Berlin
KVB-Ferienreisen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klassenfahrten 2010 (AGB)

 

Sie haben sich entschlossen, eine Reise zu buchen. Es ist selbstverständlich, dass wir unsere Reisen sorgfältig vorbereiten, denn wir möchten zufriedene Kunden, die uns weiterempfehlen. Die folgenden Bedingungen, die Sie mit Ihrer Anmeldung als Bestandteil des Reisevertrages anerkennen, sorgen in beiderseitigem Interesse für klare Verhältnisse.

1. Anmeldung & Vertragsabschluß
Mit der Anmeldung wünschen Sie verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages. Die schriftliche Anmeldung sollte auf dem Vordruck des Veranstalters vorgenommen werden. Der Vertrag tritt mit unserer schriftlichen Bestätigung in Kraft. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein. Mündliche Absprachen sind unwirksam, solange sie nicht schriftlich bestätigt worden sind.

2. Zahlungsbedingungen
Innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 150,- €, pro Gruppe fällig. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn auf das in der Reisebestätigung genannte Konto fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag zu überweisen. Zahlungserinnerungen werden mit zusätzlich 5,- € Gebühren belastet.

3. Leistung
Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Ausschreibung, diese AGB, die allgemeinen Informationen zu unseren Reisen (Katalog ) und die schriftliche Reisebestätigung. In der Regel beinhaltet der Reisepreis die Unterbringung und Verpflegung, auf Wunsch die Programmgestaltung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Falls der Anmelder gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder auf sie verzichtet, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung gegen uns. Insoweit bleibt auch jegliche Haftung durch uns ausgeschlossen.

4. Rücktritt durch den Anmelder
Der Anmelder kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Posteingangsstempel). Tritt der Anmelder vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Anzahlung in Höhe von 150.-€ zur Deckung der entstandenen Unkonsten einzubehalten. Der pauschalierte Anspruch beträgt pro Gruppe bei Rücktritt von einer Reise:

  • vor dem 42. Tag vor Reisebeginn 150,- € Bearbeitungsgebühr,
  • Rücktritt ab 42 bis 22 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises,
  • Rücktritt ab 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises,
  • Rücktritt ab 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,
  • Rücktritt ab 7 Tage vor Reisebeginn 70% des Reisepreises,
  • bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises.

Bei vorzeitigem Beenden der Reise kann keine Teilrückerstattung erfolgen. Die Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt keineswegs dieRücktrittserklärung.Wir empfehlen den Abschluss eines Reise-Rücktrittschutzes.

5. Umbuchung & Ersatzperson & Ersatzunterlagen
Eine Änderung / Umbuchung der Reiseanmeldung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn möglich. Die Kosten dafür betragen 10,- €. Bis zum Reisebeginn ist es möglich, dass eine andere Gruppe in den Reisevertrag eintritt. Es bedarf einer schriftlichen Mitteilung an den Veranstalter. Für das erneute Ausstellen der Reiseunterlagen (z.B. bei Verlust) fallen 10,- € Gebühren an.

6. Haftung Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Reisebeschreibung. Ihnen stehen bei Reisemängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu (Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung, Schadensersatz).

7. Haftungsbegrenzung
Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind sowie nicht aus unerlaubter Handlung hervorgehen, ist - gleich aus welchem Rechtsgrund - auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

8. Haftungsausschluss
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Verlust, Diebstahl, Einbruch, Unglücksfällen, evtl. Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und mit solchen Fällen verbundenen Terminverschiebungen. Baden und Sonderveranstaltungen (Klettern, Skifahren, Surfen, Reiten usw.) erfolgen auf eigene Gefahr. Wir haften nicht für evtl. im Katalog angeführte Leistungen und Preise von Fremdleistungen wie Disco- , Museums- , Bad- , Stadtbesuche, Eintrittspreise, Ausleihmöglichkeiten und Ausleihgebühren. Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit der angegebenen Preise vor Ort, da diese ausschließlich Fremdleistungen sind, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat.

9. Teilnehmerhaftung im Schadensfall
Die Reisegruppe haftet für einen durch sie während der Reise verschuldeten Schaden. Schadensersatzforderungen des Geschädigten gegen die Reisegruppe werden i.d.R. an den Veranstalter abgetreten, somit haftet die Gruppe diesem gegenüber. Eine private Haftpflichtversicherung zur Deckung solcher Schäden ist in jedem Fall empfehlenswert.

10. Mitwirkungspflicht
Jede Reisegruppe ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, damit der evtl. entstehende Schaden möglichst gering gehalten bzw. die Störung behoben werden kann. Sollte wider Erwarten Grund zur Beanstandung bestehen, muss sie sich an Ort und Stelle unverzüglich an die Objektleitung wenden und Abhilfe verlangen. Unterlässt sie schuldhaft die Anzeige eines Mangels, stehen ihr Ansprüche nicht zu.

11. Außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise nach Vertragsabschluss in Folge nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streik oder ähnlich schwerwiegende Vorfälle) erheblich erschwert, so können sowohl die Reisegruppe als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Wir werden bei Vorliegen eines Absagegrundes den Vertragspartner unverzüglich benachrichtigen und zahlen den Reisepreis zurück, können jedoch für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Sie können die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich geltend zu machen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, werden wir die erforderlichen Maßnahmen treffen, insbesondere die Reiseteilnehmer zurückbefördern.

12. Einreisebestimmungen
Vom Vertragspartner wird erwartet, sich bei Reisen ins Ausland über die geltenden Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen zu informieren, da alle Kosten und Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, zu seinen Lasten gehen. Die Reiseteilnehmer müssen einen gültigen Kinderausweis, Personalausweis oder einen Reisepass mitbringen.

13. Ansprüche aus dem Reisevertrag
Der Vertragspartner muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats (Posteingangsstempel) nach dem vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Reiseveranstalter schriftlich geltend machen. Schuldhaft verspätet angemeldete Ansprüche können nicht berücksichtigt werden.

14. Gerichtsstand
Gerichtstand ist der Sitz des Veranstalters. KINDERVEREINIGUNG Berlin e.V. Einbecker Str. 23, 10317 Berlin, www.kv-b.de / post@kv-b.de